Tauschkriterien für Europaletten

NICHT TAUSCHBARE EUROPALETTEN:

Wenn Europaletten einen oder mehrere der folgenden Schäden aufweisen, sind die Paletten nicht tauschfähig und müssen nach den Bestimmungen des UIC Merkblattes 435-4 repariert werden.
Ein Boden- oder Deckrandbrett ist so abgesplittert, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist.
Die Markierung EUR rechts sowie die Zeichen einer Bahn links fehlen.
Ein Brett fehlt.
Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist.
Ein Brett ist quer oder schräg gebrochen.
Mehr als zwei Boden- oder Deckrandbretter sind so abgesplittert, daß mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist.

Weitere Merkmale (Schlechter Allgemeinzustand):

Die Tragfähigkeit ist nicht mehr gewährleistet (morsch und faul, starke Absplitterungen).
Die Verschmutzung ist so stark, dass die Ladegüter verunreinigt werden.
Starke Absplitterungen sind an mehreren Klötzen vorhanden.
Offensichtlich sind unzulässige Bauteile verwendet worden (z.B. zu dünne Bretter, zu schmale Klötze).